Kaviar & Ökologie

Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts war der Stör in allen großen Flüssen von Europa zu finden. Radikale Überfischung, die zunehmende Verschmutzung der Gewässer wie auch die intensive Nutzung und ökologisch verantwortungslose Verbauung der Wasserstraßen führten weltweit zu einem starken Rückgang der Störbestände. Der imposante Fisch wurde neben dem Kaviar auch wegen seines grätenlosen Fleisches beinahe ausgerottet.

 

Aus diesem Grund wurden alle 27 Stör-Arten 1997 in das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) aufgenommen. Darüber hinaus trat ein weltweites Fangverbot für alle wildlebenden Störe in Kraft, das bis heute besteht.

 

Durch dieses Gesetz wurde das Angebot immer knapper und führte zu organisierter Wilderei im großen Stil. - mit katastrophalen Folgen für die wildlebenden Stör-Populationen. Der illegale Handel mit dem begehrten Fisch erzielte außerordentliche Gewinne und dezimierte die Bestände so stark, dass umfangreiche Schutzmaßnahmen zur Arterhaltung getroffen wurden.

 

Zur Einfuhr von Stören und von Kaviar in die EU ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Ausgenommen hiervon sind Privatpersonen, die in ihrem Reisegepäck Kaviar bis zu einer Freimenge von 125 Gramm einführen wollen. Eine weitere Maßnahme ist die  Etikettierung aller Kaviardosen mittels VO 865/2006. Diese Vorschrift verpflichtet alle Händler in der EU, die Kennzeichnung ihrer Ware uneingeschränkt zu befolgen. Das entsprechende Etikett enthält einen behördlich vorgegebenen Code, durch den der Ursprung des Kaviars ermittelt werden kann. Kaviar darf nur von staatlich zugelassenen Betrieben vertrieben werden. Zugleich besteht eine Aufzeichnungspflicht über die gehandelten, produzierten oder gelagerten Kaviarmengen.

 

Bei GOLDEN CAVIAR in Hamburg haben Sie die Garantie, dass der hochwertige und frische Kavier, den Sie bei uns ganz bequem online bestellen können, ausschließlich aus offiziell genehmigten Aquafarmen stammt.